Die Diagnose "wirtschaftlicher Totalschaden" klingt endgültig, bedeutet aber nur eines: Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung sind nun zwei Werte entscheidend, die unbedingt von einem unabhängigen Gutachter ermittelt werden müssen.
Ihre Auszahlungssumme berechnet sich so:
Wiederbeschaffungswert MINUS Restwert = Ihr Auszahlungsanspruch von der gegnerischen Versicherung.
Sie behalten zusätzlich Ihr Unfallfahrzeug und können es zum ermittelten Restwert verkaufen.
Die gegnerische Versicherung hat ein Interesse daran, den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig und den Restwert möglichst hoch anzusetzen, um ihre Auszahlung zu minimieren. Ein von der Versicherung gestellter Gutachter wird diese Werte oft zu Ihren Ungunsten berechnen.
Ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger ermittelt hingegen den realistischen, fairen Marktwert und sichert Ihnen so die maximale Entschädigung, die Ihnen zusteht. Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall vollständig tragen.
Lassen Sie den Wert Ihres Fahrzeugs fair und unabhängig bestimmen.
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