Was zahlt die gegnerische Versicherung alles?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gesetzlich verpflichtet, Ihnen den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 249 BGB). Viele Geschädigte wissen jedoch nicht, dass dies weit über die reinen Reparaturkosten hinausgeht.

Ihre vollständige Anspruchsliste als Geschädigter:

Vorsicht: Die gegnerische Versicherung wird versuchen, diese Liste zu kürzen. Das sogenannte "Schadenmanagement" der Versicherer zielt darauf ab, Kosten zu sparen – oft zu Ihren Lasten. Nehmen Sie daher niemals den von der Versicherung angebotenen Gutachter oder Service an.

Wir stellen sicher, dass Sie jeden Cent erhalten, der Ihnen zusteht.

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