Jemand ist mir ins Auto gefahren – was nun?
Wenn Ihnen jemand reingefahren ist, sind Sie in der Regel der Geschädigte. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen. Doch Vorsicht: Versicherungen versuchen oft, Kosten zu sparen. Handeln Sie daher von Anfang an richtig.
Ihre Rechte als Geschädigter – Das zahlt die gegnerische Versicherung:
- Reparaturkosten: Die vollen Kosten für die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl!
- Unabhängiger Gutachter: Die Kosten für einen von Ihnen beauftragten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieses Recht sollten Sie immer wahrnehmen, um den Schaden objektiv und in voller Höhe feststellen zu lassen.
- Wertminderung: Wenn Ihr Fahrzeug nach der Reparatur einen geringeren Marktwert hat (merkantiler Minderwert), steht Ihnen dafür ein finanzieller Ausgleich zu.
- Nutzungsausfall oder Mietwagen: Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung.
- Rechtsanwalt: Die Kosten für einen Anwalt, der Ihre Interessen vertritt und die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzt.