Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen statt reparieren
Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich die Reparaturkosten netto auszahlen lassen. Diese Auszahlung wird als "fiktive Abrechnung" bezeichnet. Sie sind also nicht verpflichtet, eine Reparatur durchzuführen.
Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?
Die Grundlage für die Auszahlung ist immer ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten. Dieses Gutachten listet alle für eine Reparatur notwendigen Kosten detailliert auf.
- Auszahlungsbasis: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer).
- Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn Sie das Fahrzeug (oder Teile davon) reparieren lassen und eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen.
- Wertminderung: Der Anspruch auf Wertminderung besteht auch bei der fiktiven Abrechnung und muss Ihnen voll ausgezahlt werden.
- Nutzungsausfall: Auch der Anspruch auf Nutzungsausfall für die im Gutachten festgelegte Reparaturdauer wird in der Regel erstattet.
Achtung, Kürzungsgefahr! Versicherungen versuchen gerade bei der fiktiven Abrechnung häufig, die Kosten zu drücken. Typische Kürzungsposten sind:
- Stundenverrechnungssätze: Die Versicherung will oft nur die Sätze einer günstigen, freien Werkstatt zahlen, obwohl Sie Anspruch auf die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt haben.
- UPE-Aufschläge: Zuschläge auf Ersatzteilpreise werden oft gestrichen.
- Verbringungskosten: Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei werden gerne ignoriert.
Um diese Kürzungen zu vermeiden, ist ein rechtssicheres Gutachten und die Vertretung durch Experten unerlässlich.