Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen statt reparieren

Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich die Reparaturkosten netto auszahlen lassen. Diese Auszahlung wird als "fiktive Abrechnung" bezeichnet. Sie sind also nicht verpflichtet, eine Reparatur durchzuführen.

Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?

Die Grundlage für die Auszahlung ist immer ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten. Dieses Gutachten listet alle für eine Reparatur notwendigen Kosten detailliert auf.

Achtung, Kürzungsgefahr! Versicherungen versuchen gerade bei der fiktiven Abrechnung häufig, die Kosten zu drücken. Typische Kürzungsposten sind:

Um diese Kürzungen zu vermeiden, ist ein rechtssicheres Gutachten und die Vertretung durch Experten unerlässlich.

Sichern Sie sich die volle Auszahlungssumme ohne unberechtigte Kürzungen.

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