Geschädigter darf ein Fahrzeug bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts reparieren lassen (statt Totalschadenabrechnung), wenn er es danach mind. 6 Monate weiternutzt und das Reparaturergebnis fachgerecht ist (BGH VI ZR 91/04, VI ZR 387/14).
Säule 6 · Forschung & Standards
Kfz-Schadenrecht & Reparatur — Fach-Glossar
Glossar der wichtigsten Begriffe rund um Kfz-Schaden, Begutachtung, Reparatur und Regulierung in Deutschland. 252 Einträge. Stand 2026, gepflegt von NextSchaden in Zusammenarbeit mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Elektronische Vermessung der Karosserie-Messpunkte nach OEM-Vorgaben (z. B. Celette, Chief). Belegt nach der Reparatur die exakte Wiederherstellung der Fahrzeuggeometrie — wichtig für Gutachten und Gewährleistung.
Angebot der Versicherung auf vollständige Abgeltung aller Ansprüche gegen Zahlung eines Einmalbetrags. Vorsicht: Annahme ist Verzicht auf alle weiteren Ansprüche, auch auf spätere Spätfolgen.
Abschleppen des unfallbeschädigten Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt oder zum SV. Bei unverschuldetem Unfall vollständig durch gegnerische Versicherung erstattungsfähig.
Übertragung von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten an Werkstatt, Mietwagenunternehmen oder SV. Ermöglicht Direktabrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Formlos wirksam, aber Schriftform empfohlen.
Sammelbegriff für Fahrerassistenzsysteme (Spurhalter, Notbremsassistent, Abstandstempomat, 360°-Kamera, ...). Nach Frontscheibentausch oder Frontschaden müssen Sensoren statisch oder dynamisch kalibriert werden — meist 200–500 € pro Kalibrierung.
Nach Windschutzscheibenwechsel, Frontschaden oder Fahrwerksarbeit müssen Kameras und Radarsensoren neu kalibriert werden. Statische Kalibrierung: Targets in der Werkstatt. Dynamische Kalibrierung: Fahrt auf definierter Strecke.
Standardbedingungswerk des GDV, das die Leistungspflichten und Obliegenheiten bei Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung regelt. Abweichungen einzelner Versicherer sind möglich.
Pauschale für Porto, Telefon, Fahrten zu Behörden etc., üblich 25–30 €. Wird vom Schädiger ohne Einzelnachweis erstattet (st. Rspr.).
Bestehender, vor dem aktuellen Schadenereignis vorhandener Schaden am Fahrzeug. Muss vom SV vom aktuellen Schaden abgegrenzt werden — andernfalls droht Anspruchsverlust wegen Beweisnot des Geschädigten.
Aluminium-Karosserieteile erfordern separate Werkzeuge und Arbeitsbereiche (Kontaktkorrosion mit Stahl). OEM-Vorgaben bestimmen, ob Reparatur oder Austausch erforderlich ist. Kosten oft 20–40 % höher als Stahlreparatur.
Anhänger sind separat zulassungspflichtig und versicherbar. Haftpflicht des Anhängers ist oft in der Zugfahrzeug-Versicherung eingeschlossen. Kaskoschäden am Anhänger erfordern eigene Kaskoversicherung.
Bei unverschuldetem Unfall trägt der Schädiger auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Geschädigten (RVG-Gebühren nach Streitwert). Für Laien empfehlenswert, da Versicherer oft vorgerichtlich kürzen.
Datenaustausch zwischen Schadenmanagementsystemen per REST-API (GDV-Datennorm, DAT-API, Audatex-API). Ermöglicht automatische Kalkulations-Weitergabe, Statusupdates und Zahlungsauslösung.
Standardisierte Zeiteinheit für Kfz-Reparaturarbeiten. Je nach Hersteller 1 AW = 6 Minuten (DAT, 10 AW/h) oder andere Einheiten. Kalkulationssysteme hinterlegen AW-Zeiten für jede Reparatursituation.
Konkurrenzsystem zu DAT, weltweit verbreitet, in Deutschland Marktanteil ca. 30–40 %. Bietet eigene Kalkulationsdatenbank, Schnittstellen zu Versicherer-Systemen und Restwertbörse.
Unfall, bei dem ein Fahrzeug auf ein vorausfahrendes auffährt. Es gilt der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden (§ 4 Abs. 1 StVO). Ausnahmen: plötzliches Abbremsen ohne Grund, Spurwechsel des Vorausfahrenden.
Recht auf Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten beim Versicherer oder SV — inklusive HIS-Einträge, Schadenhistorie und Bonitätsdaten. Kostenfrei, Antwortfrist: 1 Monat.
Schadensabwicklung bei Unfällen im EU-/EWR-Ausland nach RL 2009/103/EG. Geschädigte können Ansprüche im Heimatland über den lokalen Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers geltend machen.
Vollständige abschließende Bearbeitung und Zahlung eines Schadens durch den Versicherer. Beinhaltet: alle Positionen reguliert, Akte geschlossen, eventuelle Regressforderungen eingeleitet.
Wirtschaftlicher Totalschaden, der ausschließlich durch den Tauschbedarf der HV-Batterie entsteht, obwohl die Karosserie reparierbar wäre. Bei günstigen Modellen mit teurer Batterie ein wachsendes Regulierungsproblem.
Mitlackierung angrenzender Bauteile, um Farbtonunterschiede zwischen neuem und altem Lack zu vermeiden. Kosten erstattungspflichtig, wenn technisch notwendig (SV bestätigt), auch bei fiktiver Abrechnung.
Versicherer müssen Kunden anlassbezogen beraten und Empfehlungen begründen. Verletzung der Beratungspflicht kann Schadensersatzpflicht des Versicherers begründen (§ 6 Abs. 5 VVG).
Grundsatz: Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz nicht bessergestellt werden als vor dem Unfall. Deshalb werden z. B. Neu-für-Alt-Abzüge (Abnutzung) vorgenommen oder Steuern auf Ersatzzahlungen berücksichtigt.
Leitentscheidung zur fiktiven Abrechnung: Bei Fahrzeugen bis 3 Jahre oder regelmäßiger Herstellerwartung darf auf markengebundene Werkstattsätze abgerechnet werden, auch wenn günstiger repariert wird.
Versicherer darf Höchstgebot einer Online-Restwertbörse nicht anrechnen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug bereits lokal verwertet hat. Geschädigter muss sich kein überregionales Sonderangebot gefallen lassen.
Grundsatzentscheidung zur freien Werkstattwahl: Geschädigter hat das Recht, eine qualifizierte Werkstatt seiner Wahl zu beauftragen, auch wenn diese teurer ist als vom Versicherer vorgeschlagene Alternativen.
Leitentscheidung: Kosten eines SV-Gutachtens sind adäquate Unfallfolgekosten und vom Schädiger zu erstatten. SV darf nach Schadenhöhe abrechnen (BVSK-Tabelle), solange keine erkennbare Überhöhung vorliegt.
Grundsatzentscheidung zur 130-%-Regel: Geschädigter darf auf Reparatur bestehen, wenn Kosten max. 130 % des WBW betragen und er das Fahrzeug 6 Monate nach Reparatur weiternutzt.
Manipulationssichere digitale Dokumentation von Fahrzeugereignissen (Unfälle, HU-Ergebnisse, Kilometerstände, Besitzerwechsel) in einer dezentralen Blockchain. Pilotprojekte: MOBI, CARFAX Blockchain.
Elektronisches Steuergerät, das Lade-/Entladezustand, Temperatur und Balancing jeder HV-Zelle überwacht. Nach Crash per Diagnosetool auslesbar; Fehlercodes im BMS sind ein Indikator für Batterieschäden.
Fahrzeugbrand führt fast immer zu wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden. Restwert nahe 0 €. Gutachten muss Brandursache dokumentieren (Fremdeinwirkung → Haftpflicht; Eigenursache → Vollkasko).
Abrechnung inklusive Mehrwertsteuer, wenn die tatsächliche Reparatur durchgeführt und nachgewiesen wurde. Privatpersonen rechnen immer brutto; Unternehmen mit Vorsteuerabzug meist netto.
Größter Berufsverband freier Kfz-SV in Deutschland. Veröffentlicht u. a. die BVSK-Honorarbefragung (Referenz für SV-Vergütung) und die BVSK-Mietwagentabelle (alternativ zu Schwacke/Fraunhofer).
Jährliche Umfrage des BVSK zu tatsächlich berechneten SV-Honoraren. Ergebnis: Tabellen HB I–III mit Spannen je Schadenhöhe. HB III (obere Mitte) ist für Gerichte übliches Referenzmaß.
Seriennetzwerk zur Kommunikation aller Fahrzeugsteuergeräte. Schäden am CAN-Bus führen zu multiplen Fehlerbildern quer durch alle Systeme. Diagnose erfordert Oszilloskop und OEM-Tester.
Eingangs-Plausibilitätsprüfung auf Basis von Halterfotos durch KI (z. B. GPT-4o-Vision). Erkennt Schadenklasse, schätzt Reparaturkosten grob und identifiziert mögliche Altschäden. Ersetzt kein SV-Gutachten, beschleunigt aber die Erstdisposition.
Reparatur von Carbon-Faserverbund-Bauteilen. Strukturelles CFK (Sicherheitsbauteil) ist nach Crash meist nicht reparierbar, Sicht-Carbon dagegen oft. Spezialwerkstätten mit Autoklav und Zertifizierung erforderlich.
Versicherungskennzahl: (Schadenquote + Kostenquote). Combined Ratio < 100 % = versicherungstechnischer Gewinn; > 100 % = Verlust (der durch Kapitalanlageertrag kompensiert werden muss).
Dienstleister für Schadengutachten-Prüfung im Auftrag von Versicherern. Prüft Reparaturkalkulationen auf Plausibilität und schlägt ggf. Kürzungen vor. Geschädigte sind nicht an Kürzungsempfehlungen gebunden.
Reparatur statt Neukauf spart im Schnitt 3–8 t CO₂ pro Fahrzeug. Zunehmend relevant für Fuhrparks mit ESG-Berichtspflicht. Reparaturentscheidung hat ökologische Komponente neben betriebswirtschaftlicher.
SV mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch DAkkS-akkreditierte Stelle (z. B. DEKRA, TÜV). Alternative zur öbv-Bestellung, gleichwertig anerkannt.
BGH VI ZR 233/17: Dashcam-Aufnahmen sind trotz datenschutzrechtlicher Bedenken im Unfallprozess als Beweismittel verwertbar, wenn kein anderes Beweismittel zur Verfügung steht. Daueraufzeichnung bleibt datenschutzrechtlich problematisch.
Online-Schadenportal der DAT für Versicherer und Werkstätten. Ermöglicht digitale Schadenanlage, SV-Beauftragung, Kalkulations-Review und Genehmigungsworkflow.
Eines der beiden dominierenden Kalkulationssysteme in Deutschland (neben Audatex). Standard-Tool für Reparaturkalkulation, Bewertung und Restwertermittlung, in 90 %+ aller SV-Gutachten verwendet.
Anfrage an einen Versicherer, ob er für einen bestimmten Schaden Versicherungsschutz gewährt (Deckungszusage). Bei komplexen Schadenbildern oder Leasingfahrzeugen vor Reparaturbeginn empfehlenswert.
Technischer Zustandsbericht für Gebrauchtwagen, erstellt von DEKRA, TÜV oder ADAC. Keine vollständige Wertermittlung, aber ergänzendes Dokument für Kaufentscheidung und Streitvermeidung.
Gebrauchtwagenhändler unterliegen der Differenzbesteuerung: MwSt. nur auf den Gewinnaufschlag, nicht auf den vollen Preis. Relevant für WBW-Ermittlung: Gutachten weist aus, ob mit oder ohne Regelbesteuerung.
Methode zur Schadensberechnung: Vergleich des Vermögensstands mit und ohne das schädigende Ereignis. Grundlage für Wertminderung, Nutzungsausfall und sonstige Folgeschäden.
Vollständige digitale Dokumentation eines Schadenfalls: FNOL, Fotos, Gutachten, Rechnungen, Kommunikation. Ermöglicht transparenten Zugang für alle Beteiligten und beschleunigt Regulierung.
Virtuelles Abbild des Fahrzeugs mit allen OEM-Daten, Fahrzeughistorie und Echtzeitsensordaten. Ermöglicht präzise Schadenprognosen, Reparaturplanung und vorausschauende Wartungshinweise.
Recht des Geschädigten, seinen Schadensersatzanspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen, ohne den Umweg über den Schädiger selbst. Erleichtert die Regulierung erheblich.
Modell, bei dem die eigene Versicherung des Geschädigten zunächst leistet und sich dann am gegnerischen Versicherer regressiert. In manchen EU-Ländern Standard; in Deutschland nur optional vereinbar.
Recht des Geschädigten, Schadensersatzleistungen nach eigenem Ermessen zu verwenden. Er muss das Geld nicht für die Reparatur verwenden; eine Erklärungspflicht gegenüber dem Schädiger besteht nicht.
Fahrzeugdaten (EDR, Telematik, GPS, OBD) sind personenbezogen im Sinne der DSGVO, wenn eine Zuordnung zum Fahrer/Halter möglich ist. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage (Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse).
HV-Batterieversicherung, Ladeinfrastruktur-Haftpflicht, Cyber-Risiken durch Vernetzung, ADAS-Kalibrierkosten und Battery-Total-Risiko müssen bei Flottenversicherungen separat bewertet werden.
In der EU seit Juli 2022 in Neufahrzeugen Pflicht (UN R160). Speichert kurz vor und nach einem Crash relevante Fahrdaten (Geschwindigkeit, Bremsen, Lenkwinkel, Gurtnutzung, Airbag-Auslösung). Auslesbar durch zertifizierte SV in Streitfällen.
Abzug von ca. 3–5 % der Mietwagenkosten, da der Geschädigte die eigenen Betriebskosten (Kraftstoff, Verschleiß) spart. Standardabzug bei Erstattung durch gegnerische Versicherung.
Zeitraum zwischen Bestellung und Verfügbarkeit des Ersatzteils. Relevant für Werkstattstandzeit und Mietwagenerstattung. Bei Spezialteilen (HV-Batterie, Seltene Modelle) teils 4–12 Wochen.
Nach Chip-Krise und Logistikstörungen 2021–2023 haben sich Lieferzeiten für Kfz-Teile normalisiert, bleiben aber bei E-Fahrzeugen und seltenen Modellen kritisch. Lagerstrategien der Werkstätten werden angepasst.
Das Elektronische Stabilitätsprogramm bezieht Lenkwinkel- und Gierratensensoren ein. Nach Frontschaden, Fahrwerksreparatur oder Lenkungswechsel muss der Sensor-Nullpunkt neu kalibriert werden.
Europäische Klassifizierung: M = Pkw/Bus (Personen), N = Nutzfahrzeug (Güter), L = Kraftrad/Leichtfahrzeug, O = Anhänger. Relevant für Zulassungsanforderungen, HU-Intervalle und Versicherungspflichten.
Europäisches Crashtestprogramm mit Sterne-Bewertung (1–5 Sterne). Beeinflusst Versicherungsprämien (Typklasse) und ist Referenz für passive Sicherheitssysteme bei SV-Reparaturplanung.
Standardformular zur Unfallaufnahme (kein Schuldanerkenntnis!). Unterschriften beider Fahrer dienen der Sachverhaltsaufnahme. In Deutschland nicht verpflichtend, aber praxisüblich für unkomplizierte Schäden.
7-stellige Nummer, die vor der Kfz-Zulassung von der Versicherung ausgestellt wird. Belegt elektronisch das Bestehen der Kfz-Haftpflicht. Ohne eVB keine Zulassung möglich.
Rückgang ausgebildeter Kfz-Mechatroniker bei gleichzeitig steigender Komplexität (E-Mobilität, ADAS). Folge: längere Werkstattstandzeiten, höhere Stundenverrechnungssätze, Engpässe bei HV-qualifizierten Kräften.
Verschuldenshaftung des Fahrers (im Gegensatz zur Gefährdungshaftung des Halters). Fahrer haftet, wenn er den Unfall schuldhaft verursacht hat. Beide Haftungen können parallel bestehen.
Freiwilliges Fahrkompetenztraining (z. B. ADAC, BFU). Einige Versicherer gewähren Prämienrabatt. Besonders relevant für Fuhrparkbetreiber und Fahranfänger im Telematik-Tarif.
Beurteilung, ob ein beschädigtes Fahrzeug noch sicher gefahren werden darf. Bei Zweifeln: sofortiger Verzicht auf Weiterfahrt, Abschleppdienst. Weiterbetrieb eines nicht fahrtauglichen Fahrzeugs = grobe Fahrlässigkeit.
Behördliches Fahrverbot von 1–3 Monaten bei groben Verkehrsverstößen (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß). Kein Entzug der Fahrerlaubnis — Führerschein wird nach Fristablauf zurückgegeben.
Seit Juli 2022 EU-Pflicht für neue Fahrzeugtypen: Cybersecurity Management System (CSMS) und Software Update Management System (SUMS). Relevant für Schadensabwicklung nach Remote-Angriffen oder Manipulation der Fahrzeugelektronik.
Kosten der Bergung eines verunfallten Fahrzeugs (Kran, Spezialtransporter) sind als Unfallfolgekosten vom Schädiger zu erstatten (§ 670 BGB analog). Auch Sicherungsmaßnahmen an der Unfallstelle.
Ermittlung des Verkehrswertes eines Fahrzeugs anhand von Datenbanken (DAT, Schwacke), Ausstattung, Zustand, Kilometerstand und regionalen Marktangeboten. Grundlage für WBW und Restwert.
Drei Ansätze: 1) Datenbank (DAT/Schwacke: statistischer Durchschnitt), 2) Marktpreisermittlung (aktuelle Angebote Autobörsen), 3) Vergleichswert-Methode (3 konkrete Vergleichsfahrzeuge). SV wählt nach Fahrzeugtyp.
Teilkasko-Leistung (grobe Fahrlässigkeit ausgenommen). Versicherung zahlt WBW zum Diebstahlzeitpunkt. 4-Wochen-Frist ohne Fund → Abrechnung. Wichtig: Fahrzeugschlüsselanzahl bei Anmeldung korrekt angeben.
Überprüfung, ob FIN, Schlüsselnummer, Zulassungsbescheinigung und physisches Fahrzeug übereinstimmen. Wichtig bei Gebrauchtfahrzeugkauf, Verdacht auf Fahrzeugkriminalität und Gutachtenerstellung.
Marktsegment-Einteilung: A (Kleinstwagen) bis J (Sportwagen/SUV-Luxus). Relevant für Nutzungsausfall-Klassen (Schwacke-Tabelle) und Mietwagen-Gruppenvergleich.
Recht des Käufers, ein mangelhaftes Fahrzeug zurückzugeben (§ 437 Nr. 2 BGB). Relevant bei versteckten Unfallschäden, die arglistig verschwiegen wurden. Verjährung: 2 Jahre ab Übergabe.
Auszahlung der Netto-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis, ohne tatsächliche Reparatur. Versicherer dürfen auf günstigere, gleichwertige Werkstätten verweisen (BGH-Porsche-Urteil VI ZR 53/09), wenn diese im örtlichen Bereich liegen und mfh-zertifiziert sind.
Weltweit eindeutige 17-stellige alphanumerische Fahrzeugnummer (ISO 3779). Codiert Hersteller (WMI), Fahrzeugbeschreibung (VDS) und Seriennummer (VIS). Basis für Fahrzeugauskunft, Rückrufe und Gutachten.
Zentrale Steuerung aller Schadenfälle im Fuhrpark: Erstmeldung, Werkstattzuweisung (Rahmenvertrag), Mietfahrzeugbuchung, Gutachterbeauftragung und Kostencontrolling. Ziel: minimale Standzeiten und Versicherungskosten.
Erste Schadenmeldung des Versicherungsnehmers oder Geschädigten an die Versicherung nach einem Schadenereignis. Startpunkt des Regulierungsprozesses. Digitale FNOL via App reduziert Bearbeitungszeit um bis zu 40 %.
Mindestanforderungen: Gesamtaufnahmen (4 Seiten + diagonal), Detailaufnahmen aller Schadenbereiche, Innenraum, FIN-Ablesbarkeit, Tachostand, Reifenzustand. Fehlerhafte Doku kann Anspruch gefährden.
Werkstatt ohne Herstellerbindung. Günstigere Stundenverrechnungssätze. Freie Werkstattwahl des Geschädigten ist bei unverschuldetem Unfall grundgesetzlich verankert (BGH VI ZR 363/11).
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer, von Ansprüchen Dritter freigestellt zu werden. Im Haftpflichtfall: Versicherer reguliert Schäden direkt und hält Versicherungsnehmer schadlos.
Verantwortliche Person für die Verwaltung des Unternehmens-Fuhrparks: Beschaffung, Versicherung, Schadenmanagement, HU-Überwachung, Fahrerzuordnung und Kostencontrolling.
Zusatzversicherung für Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge. Deckt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (WBW) und der noch offenen Leasingrate / Kreditschuld bei Totalschaden ab.
Dachverband der deutschen Versicherungsbranche. Veröffentlicht Statistiken, Schadenquoten, AKB-Musterformulare und die Typklassenstatistik (Basis für Kfz-Tarifierung).
Zeitpunkt, ab dem das Risiko einer zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs auf den Käufer übergeht. Beim Gebrauchtwagenhandel: Übergabe des Fahrzeugs. Danach trägt Käufer alle Schäden, die ohne Verschulden des Verkäufers entstehen.
Im Auftrag des Schädigers oder seiner Versicherung erstelltes Gutachten, das dem Schadengutachten des Geschädigten widerspricht. Geschädigter ist nicht daran gebunden; im Klagefall entscheidet Gericht.
Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen im Zivilprozess. Vergütung nach JVEG. Parteien haben Fragerecht, können aber keinen SV ablehnen (Ausnahme: Befangenheit).
Mehrere Schädiger haften gemeinsam in voller Höhe. Der Geschädigte kann von jedem Einzelnen den vollen Betrag fordern; intern regeln Schädiger den Ausgleich nach § 426 BGB.
Schaden am Schalt-, Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe. Bei Unfallfahrzeugen oft durch Antriebswellenschäden induziert. Kosten für Automatikgetriebe können 3.000–12.000 € überschreiten.
Steinschlag-Reparatur oder Scheibenersatz. Wichtig: Nach Windschutzscheibenwechsel ist ADAS-Kalibrierung Pflicht (Kamera hinter Scheibe). Kosten Reparatur ca. 50–150 €; Tausch inkl. Kalibrierung 400–1.500 €.
Internationaler Kraftfahrzeug-Versicherungsnachweis, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer. In vielen Nicht-EU-Ländern Pflicht. In der EU ist die Kfz-Zulassungsbescheinigung ausreichender Nachweis.
Spanisches Kalkulationssystem (Mitchell-Konzern), v. a. in Süd- und Osteuropa stark, in Deutschland im Wachstum bei Versicherer-Direktabrechnung. Cloud-First, API-Erst.
Versicherer können eigene SV beauftragen (Prüfingenieure, ControlExpert). Geschädigte sind an das Ergebnis nicht gebunden und dürfen parallel ein eigenes unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Kosten des Schadengutachtens trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung (BGH VI ZR 67/06). Orientierung: BVSK-Honorarbefragung (Haupttabelle HB III). Grundhonorar + Nebenkosten (Fotos, Porto, Kopien).
Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde. Die Regulierung erfolgt über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Der Geschädigte hat freie Werkstatt- und Gutachterwahl (BGH, z. B. VI ZR 363/11).
§ 7 StVG (Betriebsgefahr) greift immer, § 17 StVG (gegenseitige Abwägung) regelt die Aufteilung bei Mitverschulden beider Fahrer. Höhere Betriebsgefahr (z. B. LKW vs. Pkw) führt zu höherer Haftungsquote.
SV-Gutachten zur Klärung der Schuldfrage bei unklarem Unfallhergang. Analysiert Fahrdaten (EDR), Schadensbilder, Bremsspuren und physikalische Berechnungen zum Unfallablauf.
Prozentualer Anteil der Haftung, den jede beteiligte Partei an einem Unfall trägt. Bei 100 % trägt der Schädiger den gesamten Schaden. Bei geteilter Schuld (z. B. 70/30) werden Schadensersatzansprüche entsprechend gekürzt.
Bewertung von Hagelschäden per PDR-Preisliste (Anzahl und Größe der Dellen je Bauteil). Bei starkem Hagelschlag ist PDR oft die einzige wirtschaftliche Reparaturmethode. Sonderstellung in der Teilkasko.
Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Keine Verschulden erforderlich. Befreiung nur bei höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG).
Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter bei der Zulassungsbehörde. Seit i-Kfz Stufe 4 (Sept. 2023) komplett online möglich mit eID. Beide Parteien müssen zustimmen.
Pflichtprüfung nach § 29 StVZO, alle 2–3 Jahre je nach Fahrzeugklasse. Prüft Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit. Plakettenpflicht; ohne gültige HU droht Bußgeld und Haftproblemen bei Unfall.
Gemeinsame Datenbank der deutschen Versicherer zur Betrugsbekämpfung. Speichert Schadenhistorie von Fahrzeugen und Personen. Eintrag bei auffälligen Schäden möglich; Auskunftsrecht nach DSGVO.
Stahl mit Zugfestigkeit > 550 MPa, in modernen Fahrzeugen zur Gewichtsreduzierung und Crashsicherheit eingesetzt. Reparatur erfordert OEM-spezifische Verfahren; falsche Behandlung (Wärme) kann Festigkeit irreversibel mindern.
Antriebsbatterie eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs (typ. 300–800 V). Nach Crash prüfpflichtig — bei Beschädigung droht Thermal-Runaway. Tausch kostet je nach Modell 8.000–25.000 € und kann zum wirtschaftlichen Totalschaden auch bei leichten Karosserieschäden führen ('Battery-Total').
Sicherheitsprotokoll vor Arbeiten an Hochvolt-Systemen (> 60 V DC / > 25 V AC). Nur durch HV-qualifizierte Fachkräfte (Stufe 2S oder höher gemäß DGUV I 209-093) durchzuführen.
Vierte und höchste Ausbaustufe der Online-Kfz-Zulassung in Deutschland (seit September 2023). Komplette Zulassung, Außerbetriebsetzung und Halterwechsel online — inkl. Sofort-Zulassung mit Online-Bezahlung, eID/QES (BundID) und automatischer Plakettenfreischaltung.
Gesamtkosten einer Unfallreparatur: Lohnkosten (AW × SVS) + Ersatzteilkosten (+ UPE-Aufschlag) + Lackmaterial + Lackierarbeit + Verbringung + Nebenkosten (Beilagenpauschale, Kleinteilepauschale).
Berechtigtes Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen, auch wenn die Reparatur betriebswirtschaftlich unwirtschaftlich erscheint. Grundlage der 130 %-Regel.
Regelt die Vergütung gerichtlich bestellter SV. Stundensätze deutlich unter freiem Markt (75–150 €/h), wird von Berufsverbänden regelmäßig als anpassungsbedürftig kritisiert.
Eigenschaden, den der Versicherungsnehmer selbst über seine Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert. Hier gelten die AKB des jeweiligen Versicherers, die freie Werkstattwahl ist je nach Tarif eingeschränkt (Werkstattbindung).
Abgasnachbehandlungskomponenten, die durch Unfälle (Frontschaden, Bodenberührung) oder Falschbetankung beschädigt werden können. Ersatz kostet typisch 800–3.000 €, erstattungspflichtig bei unfallkausaler Beschädigung.
Unfall mit mehr als zwei beteiligten Fahrzeugen. Gesamtschuldnerische Haftung der Verursacher. Schadensverteilung intern nach Verursachungsanteilen. Beweissicherung (EDR, Zeugen, Video) besonders wichtig.
Relevante Rechtsquellen: StVG (Haftung), StVZO (Technik), FZV (Zulassung), PflVG (Pflichtversicherung), VVG (Versicherungsvertrag), BGB §§ 249 ff. (Schadensersatz), StVO (Verkehrsregeln), JVEG (SV-Vergütung).
Einsatz von Convolutional Neural Networks (CNN) und Segmentierungsmodellen zur automatischen Erkennung und Klassifikation von Fahrzeugschäden aus Fotos. Genauigkeit moderner Systeme: 85–92 % bei Schadenklassifikation.
Bei Reparaturkosten bis ca. 750 € genügt i. d. R. ein Kostenvoranschlag statt eines SV-Gutachtens. Darüber sollte ein unabhängiges SV-Gutachten erstellt werden — die Kosten trägt der Schädiger.
Pauschalbetrag für Verbrauchsmaterialien und Kleinteile (Schrauben, Dichtungen, Clips etc.), die einzeln nicht aufgeführt werden. Typisch: 3–5 % der Lohnkosten oder Festbetrag je nach Kalkulations-Tool.
Abrechnung der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten (Brutto), nachgewiesen durch Werkstattrechnung. Voller Anspruch auf Stundensätze der gewählten Werkstatt, kein Verweis auf günstigere Alternativen.
Kalkulation einer Werkstatt zu erwartbaren Reparaturkosten. Im Gegensatz zum Schadengutachten enthält ein KVA in der Regel keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Bei Bagatellschäden bis ca. 750 € reicht der KVA, darüber hinaus empfiehlt sich ein Schadengutachten.
Wiederverwendung, Aufbereitung und Recycling von Kfz-Teilen. Gebrauchte Originalteile (Grünteile) als Alternative zu Neuteilen bei Reparatur — günstiger und ökologisch vorteilhaft.
Unfall an Kreuzungen oder Einmündungen. Haftungsverteilung hängt von Vorfahrtsrecht ab (rechts vor links, Verkehrszeichen, Ampelphasen). Häufig quotale Haftung 50/50 bis 70/30 bei unklarer Beweislage.
Kennzeichen für befristete Nutzung (Überführung, HU-Fahrt). Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage. Händlerkennzeichen: rot, unbefristet. Voraussetzung: Haftpflichtversicherungsschutz für den Nutzungszeitraum.
Typische Regulierungspraktiken: UPE-Kürzung, SVS-Absenkung auf freie Werkstatt, Restwerterhöhung via Börse, Nutzungsausfall-Streit, Verbringungskosten-Ablehnung. Geschädigte sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Magnetisch-induktive oder Wirbelstrom-Messung der Lackstärke. Auffällig erhöhte Werte (> 150 µm) deuten auf Vorreparatur oder Spachtelung hin. Standardtool bei der SV-Begutachtung auf Altschäden.
Schäden an Wallboxen, Ladekabeln oder öffentlichen Ladesäulen. Haftung: Fahrzeughalter (§ 7 StVG) beim Anfahren, Betreiber bei technischem Defekt. Teilkasko deckt Brand durch Ladevorgang.
Besonderheit: Leasinggeber ist Eigentümer, Leasingnehmer ist Halter/Fahrer. Schadensersatz fließt an Leasinggeber. Leasingnehmer haftet für Schäden die über normalen Verschleiß hinausgehen (Rückgabeprotokoll).
Schaden an Schutzplanken, Ampeln oder anderen Straßeneinbauten. Schadensersatz gegenüber dem Straßenbaulastträger (Gemeinde, Landkreis, Land). Regress der Haftpflichtversicherung gegen den Verursacher.
Nutzfahrzeugschäden über 3,5 t: höhere SVS, Tachographenpflicht, ADR-Auflagen (Gefahrgut), spezifische HU-Intervalle. Nutzungsausfall: entgangener Gewinn statt Pauschaltabelle.
Schäden durch Marderverbiss an Kabeln und Schläuchen. Teilkasko-Leistung für den direkten Biss-schaden; Folgeschäden (Motorschaden durch beschädigten Kühlwasserschlauch) sind je nach Tarif eingeschlossen oder nicht.
Vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstatt mit Herstellerschulung, OEM-Diagnose-Tester und Garantieleistungen. Stundensätze meist 15–30 % höher als freie Werkstätten; bei fiktiver Abrechnung oft Streitpunkt.
Privatpersonen erhalten Schadensersatz brutto (inkl. MwSt.) nur wenn sie tatsächlich reparieren lassen. Vorsteuerberechtigt Unternehmen erhalten nur netto. Fiktive Abrechnung immer netto.
Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden, der auch bei fachgerechter Reparatur am Markt bestehen bleibt (Unfallwagen-Stigma). Wird nach Methode Ruhkopf/Sahm oder BVSK-Methodik berechnet und ist Bestandteil des Schadensersatzes.
Geschädigter darf einen klassengleichen Mietwagen anmieten; bei Anmietung muss er sich i. d. R. eine Klasse abstufen (Eigenersparnis ca. 10 % der Mietkosten). Maßstab: Schwacke-Mietwagenliste oder Fraunhofer-Tabelle (gerichtlich umstritten).
Eigenes Verschulden des Geschädigten, das seinen Schadensersatzanspruch mindert oder ausschließt. Typische Fälle: kein Gurt, überhöhte Geschwindigkeit, fehlende Schadenminderungsmaßnahmen.
Reparaturdienstleistung, die beim Kunden zu Hause oder am Arbeitsplatz erbracht wird (Smart-Repair-Truck, Glasmobil). Wachstumssegment in der Kfz-Schadensbranche.
Besonderheiten: Sturzschäden, Eigentümerwertminderung (höher als beim Pkw), spezifische Nutzungsausfallklassen. Schutzkleidung als Sachschaden erstattungsfähig, wenn unfallbedingt beschädigt.
Schaden an internen Motorbauteilen (Kolben, Kurbelwelle, Nockenwelle, Lager). Kann unfallbedingt (z. B. Hydrolock durch Wassereinbruch) oder verschleißbedingt sein. Abgrenzung für die Versicherungsregulierung wesentlich.
Primärer Rechtsbehelf bei mangelhafter Reparatur: Werkstatt hat das Recht und die Pflicht, den Mangel zu beseitigen. Erst nach zweimaligem Fehlschlag der Nacherfüllung greifen weitere Rechte (Minderung, Rücktritt).
Grundsatz des deutschen Schadensersatzrechts: Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Konkret: Reparatur des Fahrzeugs in vollständig fahrtüchtigem Zustand.
Vorsteuerberechtigte Unternehmer rechnen WBW und Reparaturkosten netto (ohne MwSt.) ab, da sie die MwSt. als Vorsteuer zurückfordern können. Privatpersonen immer brutto.
Versicherungsklausel (meist Vollkasko): Bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb der ersten 12–24 Monate wird der Neupreis statt des WBW erstattet. Vorteilhaft bei neuen, wertvollen Fahrzeugen.
Digitale Plattform für die vollständige Kfz-Schadensabwicklung: CarCheck-KI-Erstanalyse, Videoremote-Gutachten, Werkstatt-Reverse-Bidding-Auktion, Online-Mietwagen, Pannenhilfe und i-Kfz-Zulassung aus einer Hand.
Besonderheiten: Gewerblicher Nutzungsausfall (entgangener Gewinn statt Tagessatz), Ladungsschäden, HU-Pflicht alle 1–2 Jahre, Tachographenpflicht ab 3,5 t. Höhere Reparaturkosten durch LKW-spezifische Teile.
Schwacke-Nutzungsausfalltabelle: Klasse A (Kleinstwagen, ca. 23 €/Tag) bis Klasse L (Luxusfahrzeuge, ca. 175 €/Tag). Einstufung nach Fahrzeugpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Pauschalentschädigung pro Tag, an dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann. Höhe richtet sich nach der Schwacke-Nutzungsausfalltabelle (Klassen A–L). Alternative zum Mietwagen, wenn der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug anmietet.
Diagnose über OBD-II-Schnittstelle (SAE J1979 / ISO 15031). Zeigt gespeicherte Fehlercodes und kann bei neueren Fahrzeugen Hinweise auf Auslöseereignisse liefern. Pflichtbestandteil jeder SV-Begutachtung.
Standardisierter Diagnosestecker-Protokoll in allen EU-Neufahrzeugen seit 2001 (Benziner) / 2004 (Diesel). Ermöglicht herstellerübergreifendes Auslesen von Emissionsdaten und Fehlercodes.
Pflicht des Versicherungsnehmers (z. B. Unfallmeldung, kein Schuldanerkenntnis, Schadenminderung). Verletzung kann zur Leistungskürzung führen. Wichtig: Unterschied zur Hauptleistungspflicht (Prämie).
OEM (Original Equipment Manufacturer): Teile des Fahrzeugherstellers oder zertifizierter Zulieferer. OE: baugleiche Teile vom Originalzulieferer ohne Herstellerlogo. AM: günstigere Teile freier Marke. Versicherer dürfen auf OE/AM verweisen, wenn Qualität gleichwertig.
Wertgutachten für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (≥ 30 Jahre, Originalzustand). Marktwert basiert auf Sammlermarkt, nicht auf DAT/Audatex. Relevant für Versicherungssumme und Schadensersatz.
Technische Soforthilfe bei Fahrzeugausfall (Reifenpanne, Defekt, Unfall). Erstattungspflichtig durch gegnerische Versicherung, wenn durch den Unfall verursacht. Auch über Schutzbrief-Zusatz des eigenen Versicherers.
Schaden an einem geparkten Fahrzeug durch Dritte. Flüchtiger Verursacher: Unfallflucht (§ 142 StGB). Ohne bekannten Verursacher: Kaskoversicherung oder (bei Unfallflucht mit Personenschaden) VHN.
Kilometerbasierter Versicherungstarif: Grundprämie + variabler Anteil je gefahrenem Kilometer. Attraktiv für Wenigfahrer. Datentransparenz erforderlich (OBD-Dongle, App).
Verhaltensbasierter Versicherungstarif: Prämie nach Fahrstil (Bremsverhalten, Kurvenfahren, Nachtfahrten). Günstig für defensive Fahrer; erfordert kontinuierliche Telematik-Übermittlung.
Ausbeultechnik ohne Lackierung: Spezialwerkzeug drückt Dellen von innen aus. Geeignet für Hagelschäden, Parkschäden und Dellen ohne Lackverletzung. Günstiger als konventionelle Reparatur, erhält den Originallack.
Schadensersatz bei Körperverletzung: Heilungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld (§ 253 BGB), ggf. Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung. Verjährung bis 30 Jahre bei unbekanntem Schaden.
Fahrzeug mit Verbrennungs- und Elektromotor sowie ladbarer Batterie. Im Schadensfall sind sowohl konventionelle als auch HV-spezifische Prüfungen erforderlich; ADAS-Kalibrierung bleibt oft obligatorisch.
KI-basierte Reparaturkostenschätzung aus Fotos (z. B. Tractable, Mitchell RepairCenter AI). Direkte Integration in Versicherer-Workflows; reduziert SV-Besichtigungen bei Kleinstschäden. Ersetzt kein Vollgutachten.
Polizeiprotokoll über Unfallhergang, Beteiligte, Zeugen und erste Schadensschätzung. Nicht immer verpflichtend (nur bei Personenschäden, Fahrerflucht, erheblichem Sachschaden). Empfehlenswert als Beweisdokument.
Versicherer dürfen bei fiktiver Abrechnung auf günstigere, gleichwertige Markenwerkstätten verweisen — aber nur, wenn diese ohne Weiteres zugänglich sind und Reparatur nach Herstellervorgaben erfolgt. Kein Verweis auf reine Vertrags-Partnerwerkstätten ohne Gleichwertigkeitsnachweis.
Privatkäufer können die gesetzliche Gewährleistung ausschließen ('gekauft wie gesehen'). Ausnahme: Arglistige Täuschung (nicht offenbarte Unfallschäden) macht den Ausschluss unwirksam (§ 444 BGB).
Staatliche Unterstützung für einkommensschwache Personen zur Finanzierung eines Gerichtsverfahrens. Bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt; im Kfz-Schadensrecht bei klarer Haftungslage oft erreichbar.
Im Auftrag eines Versicherers erstelltes Gegen-Gutachten zu einem vorliegenden Schadengutachten. Häufig durch versichererinterne Prüfingenieure oder Dienstleister (z. B. ControlExpert), oft mit Kürzungsvorschlägen. Geschädigter ist nicht an Kürzungen gebunden.
Regionaler Risikofaktor für die Kfz-Versicherungsprämie, basierend auf Schadenhäufigkeit im jeweiligen Zulassungsbezirk. Ballungsräume (München, Hamburg) meist höhere Klassen als ländliche Gebiete.
Rückgriffsrecht des Versicherers gegen den Verursacher, nachdem er den Geschädigten entschädigt hat. Typisch bei Alkohol, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 86 VVG). Umfang je nach AKB-Klausel.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Kfz-Schadens von Erstmeldung bis vollständiger Zahlung. Bundesweiter Durchschnitt ca. 15–25 Werktage; beste Versicherer unter 10 Werktage (digitaler Workflow).
Vertragliche Beauftragung einer Werkstatt mit Instandsetzungsarbeiten. Enthält Auftragsnummer, Fahrzeugdaten, beschriebenen Schaden, Kostenlimit und Einverständnis zur Reparatur. Basis für die Werkstattrechnung.
Freiwillige Zusatzleistung der Werkstatt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus (z. B. 2 Jahre Lackgarantie, 3 Jahre Karosseriegarantie). Inhalt und Dauer sind vertraglich frei gestaltbar.
Softwaregestützte Ermittlung der Reparaturkosten anhand von Fahrzeugdaten, Schadenumfang und hinterlegten Teile-/Zeitdatenbanken. Ergebnis ist die Grundlage des SV-Gutachtens.
Kfz-Reparaturkosten steigen in Deutschland 2024–2026 jährlich ca. 5–9 % durch Energiekosten, Teilemangel, Fachkräftemangel und zunehmende ADAS-/HV-Komplexität. Führt zu höheren Versicherungsprämien.
Hersteller-Reparaturanweisung (z. B. via INFOLIVE, ALLDATA, EPC) für jede Reparatursituation. Abweichungen können Gewährleistung und Haftung des Reparaturbetriebs begründen.
Wirtschaftliche Beurteilung, ob eine Reparatur sinnvoll ist. Maßstab: Reparaturkosten ≤ WBW (100 %-Grenze). Bei Integritätsinteresse bis 130 % WBW möglich. Darüber ist nur Totalschadenabrechnung wirtschaftlich.
Vom SV kalkulierte Netto-Arbeitszeit in Arbeitswert-Einheiten (AW). 1 AW entspricht je nach Hersteller 6 oder 10 Minuten. Kalkuliert mit DAT oder Audatex anhand hinterlegter AW-Zeiten je Bauteil.
Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, ermittelt durch regionale Restwertangebote (mind. drei). Versicherer fordern teils überregionale Höchstgebote aus Online-Restwertbörsen (z. B. WinValue, Cartv), was rechtlich umstritten ist.
Kaufangebot für ein verunfalltes Fahrzeug vom Restwertmarkt. Der SV holt mind. 3 regionale Angebote ein. Der Versicherer darf nur den regionalen Marktwert ansetzen, nicht überregionale Börsen-Höchstgebote.
Online-Plattform für den Handel mit Unfallfahrzeugen (z. B. AUTOonline, CarTV, WinValue). Versicherer nutzen Höchstgebote zur Restwertmaximierung; Geschädigte dürfen lokal verwerten (BGH VI ZR 318/02).
Praxis einiger Versicherer, beim Totalschaden ein überregionales Höchstgebot aus Online-Restwertbörsen einzuholen, das den lokalen Restwert übersteigt. Rechtlich strittig: Geschädigter darf grds. am regionalen Markt verwerten (BGH VI ZR 318/02).
Ausschreibungsmodell, bei dem mehrere geprüfte Werkstätten anonymisiert um einen Reparaturauftrag bieten. Der Kunde wählt das beste Angebot (nicht zwingend das billigste) nach Preis, ETA, Garantie und Pickup-Service. Erstmals in Deutschland durch NextSchaden flächendeckend angeboten.
Karosseriereparatur auf einer präzisen Aufspannvorrichtung (Richtbank), die eine millimetergenaue Wiederherstellung der Fahrzeuggeometrie ermöglicht. Pflicht nach Unfällen mit Achsvermessungsrelevanz.
Gesetz zur Vergütung von Rechtsanwälten. Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Bei 5.000 € Schadenssumme: ca. 546 € Anwaltskosten (1,3-fache Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale + MwSt.).
Verschlechterung der SF-Klasse nach einem regulierten Kaskoschadenfall. Die Höhe der Rückstufung variiert je Versicherer und Tarif; bei Haftpflichtschäden des Unfallgegners tritt keine Rückstufung ein.
Fahrzeug weicht von der vereinbarten Beschaffenheit ab (z. B. nicht deklarierter Unfallschaden, falsche Kilometerstandangabe). Gewährleistungsansprüche: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.
Jede unfreiwillige Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (§ 823 BGB). Im Kfz-Schadenrecht: Fahrzeugschäden, Gepäckschäden, Infrastrukturschäden. Abgrenzung zu Personenschäden und Vermögensschäden.
Standardisierter Prozessablauf: FNOL → SV-Beauftragung → Besichtigung → Kalkulation → Freigabe → Reparatur/Abrechnung → Zahlung → Akte schließen. Digitale Plattformen wie NextSchaden decken alle Schritte ab.
Prämienreduzierung für unfallfreie Jahre im Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskotarif. Wird durch SF-Klassen abgebildet; höchste Rabatte ab SF 20 aufwärts (bis ca. 60 % Prämienersparnis).
Schriftliches Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten (BGH, VI ZR 67/06).
Aufzeichnung aller Schäden eines Fahrzeugs (interne Daten des Versicherers, DAT-Fahrzeughistorie, HIS-Einträge). Relevant für Risikoeinschätzung, Altschadenerkennung und Kaufentscheidungen.
Obliegenheit des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Verstöße (z. B. überteuerter Mietwagen, unnötige Standzeiten) können zu Kürzungen führen.
Einzelne Kostenposten im Schadengutachten: Reparaturlohn (AW × SVS), Ersatzteile (+ UPE), Lackierung, Verbringung, Beilackierung, ADAS-Kalibrierung, Kleinteilepauschale. Summe = Brutto-Reparaturkosten.
Verhältnis von Schadenaufwendungen zu Prämieneinnahmen. In der deutschen Kfz-Versicherung typisch 65–80 %. Starke Hagelschadensjahre können Schadenquoten auf über 100 % treiben.
Pflichtmeldung eines Schadens an die Versicherung. Inhalte: Unfalldatum, Ort, Hergang, Beteiligte, Zeugen, Polizeibericht-Nummer. Meldepflicht besteht unabhängig von der Schuldfrage.
Immaterieller Schadensausgleich bei Körperverletzung. Höhe richtet sich nach Verletzungsschwere, Dauer, Dauerschäden. Orientierung: Schmerzensgeldtabellen (Hacks/Wellner, Slizyk). Kein Anspruch bei reinen Sachschäden.
Marktwerttabelle der Eurotax-Schwacke GmbH, basierend auf Händlereinkaufs- und -verkaufspreisen. Neben DAT eine der beiden Hauptreferenzen für Fahrzeugwertermittlung in Gutachten und Versicherungsstreitigkeiten.
Zwei konkurrierende Mietwagenpreistabellen als Abrechnungsmaßstab für Unfallersatzwagen. Schwacke (höhere Werte) wird von Geschädigten bevorzugt, Fraunhofer (IAO) von Versicherern. Gerichte wählen frei zwischen beiden.
Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Kaskoschaden selbst trägt. Üblich: 150–1.000 € in der Vollkasko, 0–500 € in der Teilkasko. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie.
Rabattsystem der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, das schadensfreie Jahre belohnt. SF 0 → teuerste Prämie; SF 25 → günstigste Prämie. Bei Schaden: Rückstufung um mehrere Klassen.
Modernes Web-/SaaS-Modul von DAT, integriert Kalkulation, Foto-Upload, Restwert-Anfrage, Versicherer-Schnittstellen und API-Endpoints für externe Plattformen.
Sammelbegriff für punktuelle, kostengünstige Reparaturen ohne Komplett-Lackierung: Spot-Repair (Lack), PDR (Paintless Dent Removal, Dellen-Drücken), Felgen-Aufbereitung, Lederreparatur. Üblich bis ca. 1.500 € Schadenshöhe.
Schnelle Auszahlung eines Pauschalbetrags durch den Versicherer ohne ausführliches Gutachten. Vorteil: Zeit. Nachteil: häufig zu niedrige Beträge, auf die der Geschädigte nicht eingehen muss.
Fahrzeuge mit besonderem Seltenheitswert oder individueller Ausstattung benötigen Einzelbewertung, da DAT/Schwacke-Listen keine verlässlichen Marktwerte liefern. Wertgutachten durch spezialisierte SV.
Werkseitige Sonderlackierung (z. B. Individualfarben, Matte, 3-Schicht-Effekte). Erfordert Spezialmaterialien und erhöhten Arbeitsaufwand. Aufpreis im Gutachten zu berücksichtigen und von Versicherer zu erstatten.
Prüfung der Fugenabstände zwischen Karosserie-Bauteilen (Türen, Klappen, Stoßfänger). Abweichungen von > 1–2 mm können auf unzureichende Unfallreparatur oder Altschaden hindeuten.
Kleinflächige Lackierung eines beschränkten Bereichs (< 20 cm²) ohne vollständigen Bauteilanstrich. Günstig bei kleinen Lackschäden (Kratzer, Steinschlag), aber schwieriger Farbtonangleich bei älteren Fahrzeugen.
Vorübergehende (Saisonkennzeichen-Ablauf, Reparatur) oder dauerhafte Abmeldung eines Fahrzeugs. Seit i-Kfz Stufe 4 online möglich. Haftpflichtversicherung endet mit Außerbetriebsetzung.
Vom Sachverständigen kalkulierter Werkstatt-Stundensatz für Karosserie, Mechanik und Lackierung. Üblich sind herstellergebundene (Vertragswerkstatt) und mittlere regionale Sätze. DAT/Audatex liefern die regionale Referenz.
Rechtsverordnung zu technischen Anforderungen an Fahrzeuge im Straßenverkehr (Beleuchtung, Bremsen, Abmessungen etc.). § 30 StVZO: Grundpflicht zur Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs.
Auftrag an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Geschädigte können jeden zugelassenen SV frei wählen; die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall der Schädiger. Auftrag sollte schriftlich erteilt werden.
Vor-Ort-Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch den Sachverständigen. Dauer: 30–90 min. Umfang: Fotodokumentation, Schadenaufnahme, Lackschichtdickenmessung, Probefahrt (wenn möglich).
Fahrzeug ist technisch nicht mehr reparabel (z. B. Brand, durchgerostete tragende Teile, schwerer Aufprall mit Verformung des Bodenblechs). Selten — meist liegt vorher wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Kfz-Versicherungstarif mit individuellem Preis basierend auf tatsächlichem Fahrverhalten (Geschwindigkeit, Bremsintensität, Fahrtzeiten). Datenerfassung via OBD-Dongle oder Smartphone-App.
Sich selbst verstärkende exotherme Kettenreaktion in einer beschädigten Lithium-Ionen-Zelle, kann zu Brand und Explosion führen. Risiko nach E-Auto-Unfall — daher Quarantäne-Lager und spezielle Löschverfahren (Container-Tauchung) erforderlich.
Verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters für Schäden, die das Tier verursacht. Relevant wenn Tier auf die Fahrbahn läuft. Kombination mit Halterhaftung (§ 7 StVG) des Fahrzeughalters bei Mitverschulden.
Bei Leasingfahrzeug-Totalschaden: WBW-Zahlung geht an Leasinggeber. GAP-Versicherung schließt Differenz zu Restschuld. Leasingnehmer muss Leasing-Rahmenvertrag auf Pflichten bei Totalschaden prüfen.
Abrechnung beim wirtschaftlichen Totalschaden: WBW − Restwert = Differenzbetrag (ggf. netto bei Vorsteuerberechtigung) + Nebenkosten (Auslagenpauschale, Abschleppung, Gutachten, Anwalt). Nutzungsausfall für WBD.
Rechnerische Grenze, ab der ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei Integritätsinteresse gilt die 130-%-Grenze statt 100 %.
Einstufung jedes Fahrzeugmodells in eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Klasse anhand statistischer Schadenbilanzen (GDV-Typklassenstatistik). Niedrigere Klasse = günstigere Prämie.
Nicht am Unfall beteiligte Personen, denen gegenüber der Fahrzeughalter nach § 7 StVG (Halterhaftung) ohne Verschulden haftet. Schäden werden durch Kfz-Haftpflicht gedeckt.
Systematische Auswertung von Fuhrpark-Unfällen nach Ursache, Häufigkeit, Fahrzeugtyp, Tageszeit und Fahrer. Ziel: Prävention durch gezielte Maßnahmen (Training, Fahrzeugwahl, Telematikeinsatz).
Mietfahrzeug, das der Geschädigte bei unverschuldetem Unfall statt Nutzungsausfallentschädigung anmieten darf. Anspruch besteht nur für notwendige Reparatur- / Wiederbeschaffungszeit plus angemessene Überlegungsfrist.
Straftat nach § 142 StGB. Geschädigte können Leistungen aus der Verkehrsopferhilfe (VHN) beantragen, wenn der Unfallverursacher unbekannt bleibt. Frist zur Schadenmeldung: 2 Jahre.
Was nach einem Unfall zu tun ist: 1) Absichern (Warnblinker, Dreieck, Weste), 2) Notruf (112/110), 3) Erste Hilfe, 4) Fotos, 5) Daten der Beteiligten + Versicherung, 6) Zeugen notieren, 7) Versicherung informieren.
Aufschlag auf unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UPE) und auf Lackmaterial. Üblich sind 5–15 % UPE und 30–40 % Materialaufschlag Lack. Bei fiktiver Abrechnung von Versicherern oft strittig gekürzt.
Absichtlich zugefügter Schaden durch Dritte (Kratzer, eingeschlagene Scheibe). Vollkasko (nicht Teilkasko) leistet i. d. R. Ersatz. Polizeiliche Anzeige notwendig für Versicherungsnachweis.
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Karosseriebau und externer Lackiererei, sofern die Karosseriewerkstatt keine eigene Lackiererei betreibt. Marktüblich, von Versicherern bei fiktiver Abrechnung gerne gekürzt.
Regelverjährung 3 Jahre, Beginn am Jahresende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und der Geschädigte Kenntnis erlangt hat. Bei Personenschäden gelten besondere Fristen bis zu 30 Jahre.
Außergerichtliche Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Kostenlos für Verbraucher; Versicherer sind an Entscheidungen bis 10.000 € gebunden.
Absichtliche Herbeiführung oder Manipulation eines Schadens zur Versicherungsleistung (§ 263 StGB). Erkennungsmerkmale: fingierte Unfälle, Altschadenzurechnung, überhöhte Reparaturrechnungen. HIS und SV-Prüfung sind Gegenmaßnahmen.
Entschädigungseinrichtung für Geschädigte, deren Unfallgegner unbekannt, unversichert oder insolvent ist. Finanziert durch Pflichtbeiträge aller Kfz-Versicherer. Leistet bis zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.
Schadensbegutachtung per Live-Video (Browser oder App) zwischen SV und Geschädigtem. Ergänzt oder ersetzt die Vor-Ort-Besichtigung bei einfachen Schäden. Spart Anfahrtszeit, ermöglicht Begutachtung in 24 h statt 3–5 Tagen.
Honorar-Bemessung für SV: Der BGH erkennt eine pauschale Berechnung anhand der Schadenhöhe als zulässig an (BGH VI ZR 67/06). BVSK-Honorarbefragung und VKS-Tabelle sind übliche Referenzwerte.
Recht des Geschädigten, vor vollständiger Schadensregulierung einen Vorschuss auf absehbare Kosten zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Praktisch besonders bei Mietwagenkosten und SV-Honorar.
Bundesgesetz, das die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt. Für Kfz relevant: §§ 113–124 (Pflichtversicherung), § 14 (Fälligkeit), § 86 (Regress).
Elementarschaden durch Hochwasser oder Aquaplaning-Hydrolock. Teilkasko-Leistung bei Naturereignis. Elektronik und Motor besonders gefährdet; Totalschaden häufig. Beweislast beim Versicherungsnehmer.
Mängelrechte des Auftraggebers bei fehlerhafter Reparatur: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz. Verjährung: 2 Jahre ab Abnahme. Umfasst auch Folgeschäden durch unsachgemäße Reparatur.
Risiko von Mehrkosten durch Fehler oder Nacharbeiten in der Werkstatt trägt beim unverschuldeten Unfall der Schädiger, nicht der Geschädigte (BGH VI ZR 67/06, VI ZR 398/13). Gilt auch für überhöhte Stundenverrechnungssätze.
Zeit, die ein Fahrzeug in der Werkstatt verbringt (Reparaturzeit + Wartezeit auf Teile). Grundlage für Mietwagen- und Nutzungsausfallerstattung. In Deutschland Ø 5–12 Werktage je nach Schadenschwere.
Abzug vom Schadensersatz, wenn durch die Reparatur neue statt verschlissener Teile eingebaut werden und der Fahrzeugwert dadurch über den Vorschadenszustand steigt (§ 249 BGB, Bereicherungsverbot). Betrifft v. a. Reifen, Batterie, Kupplung.
Übergangsweise Einlackierung eines Bauteils in den nassen Klarlack des Nachbarbauteils. Weniger Beilackierung nötig, setzt jedoch Erfahrung voraus. Von manchen Versicherern als kostengünstigere Alternative anerkannt.
Versicherungsnehmer können einem Kfz-Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widersprechen (§ 8 VVG). Der Schutz beginnt sofort; bei Widerruf werden bereits geleistete Prämien erstattet.
Zeitraum, den der Geschädigte benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Grundlage für Nutzungsausfall- oder Mietwagenerstattung bei Totalschaden, typisch 10–14 Tage.
Betrag, den ein Geschädigter aufwenden müsste, um auf dem allgemeinen Markt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Wird inklusive oder exklusive Differenzbesteuerung ausgewiesen (Vorsteuerabzug bei Unternehmern).
Kollision mit Haarwild (Rehe, Wildschweine etc.) — Teilkasko-Leistung. Polizeibericht und Wildbestätigungsschein (Jäger) als Nachweise erforderlich. Vorsicht: Ausweichunfälle ohne Kollision sind häufig nicht Teilkasko-Leistung.
Reparaturkosten überschreiten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Üblich ab Reparaturkosten > 100 % WBW; im Rahmen des Integritätsinteresses dürfen Geschädigte bei 6 Monaten weiterer Nutzung auch bis 130 % WBW reparieren lassen (BGH, VI ZR 91/04).
Wohnmobile bestehen aus Basisfahrzeug (Haftpflicht/Kasko wie Pkw) und Aufbau (Sonderversicherung Wohnmobil-Zusatz). Aufbauschäden (Einrichtung, Solar, Markise) benötigen separates SV-Gutachten.
Versicherung muss innerhalb eines Monats nach vollständiger Schadenmeldung leisten (§ 14 VVG). Bei Verzug: Verzugszinsen (§ 288 BGB), ggf. Mahnbescheid. Regulierungsdauer von Amts wegen keine Entschuldigung.
Aktueller Marktwert eines Fahrzeugs im unbeschädigten Zustand zum Schadenszeitpunkt. Basis für WBW-Ermittlung. Unterschied zum Neupreis: Abschreibung durch Alter und Kilometerstand.
Teil I (Fahrzeugschein): Verbleibt beim Fahrzeug, enthält Halterdaten, techn. Daten. Teil II (Fahrzeugbrief): Eigentumsnachweis, wird sicher aufbewahrt. Seit 2005 ersetzt dieses System den alten Fahrzeugbrief.
Höchste deutsche SV-Qualifikation, durch IHK bestellt nach Sachkundeprüfung. Gerichte und Behörden bevorzugen öbv-Gutachter, da diese eine besondere Pflicht zur Objektivität haben (§ 36 GewO).
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